Wer bekommt Wohngeld in Essen – und wer nicht?
Wohngeld richtet sich an Haushalte mit eigenem, aber niedrigem Einkommen. Entscheidend sind Einkommensgrenzen, Mindesteinkommen und der Ausschluss bei vorrangigen Leistungen – dieser Überblick zeigt typische Fälle.
Anspruch ja oder nein – typische Fälle im Überblick
| Wohngeld möglich | In der Regel kein Wohngeld |
|---|---|
| Erwerbstätige mit niedrigem Lohn | Bezieher von Bürgergeld |
| Rentnerinnen und Rentner mit kleiner Rente | Bezieher von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung |
| Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen | Studierende mit BAföG-Anspruch (auch wenn kein BAföG bezogen wird) |
| Haushalte mit Einkommen knapp über der Grundsicherung | Haushalte, die das Mindesteinkommen nicht erreichen |
| Auszubildende mit eigener Wohnung (ohne BAföG-Anspruch) | Haushalte mit Einkommen über den Einkommensgrenzen |
Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, prüft die Wohngeldstelle der Stadt Essen anhand Ihrer Angaben und Nachweise.
Häufige Fragen zum Anspruch
Bekomme ich als Berufstätige oder Berufstätiger Wohngeld?
Ja – wenn Ihr Haushaltseinkommen trotz Erwerbstätigkeit unter den Einkommensgrenzen liegt, kommt Wohngeld in Betracht. Gerade Geringverdiener profitieren vom Wohngeld.
Kann ich Wohngeld und Bürgergeld gleichzeitig bekommen?
Nein. Wer Bürgergeld erhält, bekommt die Unterkunftskosten darüber abgedeckt – ein gleichzeitiger Wohngeldbezug ist ausgeschlossen.
Bekomme ich Wohngeld, wenn ich bei den Eltern wohne?
In der Regel nein – das Zimmer im Elternhaus ist keine eigene Mietwohnung im Sinne des Wohngeldgesetzes. Maßgeblich ist ein eigener Mietvertrag für selbst bewohnten Wohnraum.