Benötigte Unterlagen
Zum Wohngeldantrag gehören Nachweise zu Ihrer Miete, Ihrem Einkommen und Ihrem Haushalt. Die vollständige Checkliste mit allen Belegen finden Sie auf der Unterseite.
Zur Unterlagen-Checkliste →Den Wohngeldantrag stellen Sie bei der Wohngeldstelle der Stadt Essen (Amt für Soziales und Wohnen) – online über das Serviceportal der Stadt oder schriftlich mit dem Antragsformular. So gehen Sie Schritt für Schritt vor.
Die Stadt Essen bietet die Antragstellung über ihr Serviceportal an. Der digitale Weg spart Ihnen den Postweg: Sie füllen den Antrag am Bildschirm aus und reichen ihn elektronisch ein.
Alternativ stellen Sie den Antrag schriftlich mit dem offiziellen Antragsformular. Das ausgefüllte Formular geben Sie bei der Wohngeldstelle ab oder senden es per Post – zusammen mit den erforderlichen Nachweisen.
Zum Wohngeldantrag gehören Nachweise zu Ihrer Miete, Ihrem Einkommen und Ihrem Haushalt. Die vollständige Checkliste mit allen Belegen finden Sie auf der Unterseite.
Zur Unterlagen-Checkliste →Der Antrag wird mit dem offiziellen Formular „Antrag auf Mietzuschuss“ gestellt. Wo Sie die Formulare erhalten und was Sie beim Ausfüllen beachten sollten, lesen Sie hier.
Zu den Formularen →Nach der Einreichung prüft die Wohngeldstelle Ihren Antrag. Was danach passiert – vom Bescheid bis zur Auszahlung – und was Sie bei Änderungen beachten müssen, erfahren Sie hier.
Zur Bearbeitung & Bescheid →Stellen Sie den Antrag online über das Serviceportal der Stadt Essen oder schriftlich mit dem Antragsformular bei der Wohngeldstelle (Amt für Soziales und Wohnen).
Ja, die Stadt Essen bietet die Antragstellung über ihr Serviceportal an. Alternativ reichen Sie den Antrag schriftlich ein.
Unter anderem Mietvertrag, Einkommensnachweise der letzten Monate und Belege zu weiteren Einkünften aller Haushaltsmitglieder. Die vollständige Checkliste finden Sie auf der Unterlagen-Seite.
Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt – nicht rückwirkend für frühere Monate. Stellen Sie den Antrag daher am besten so früh wie möglich.
Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich.
Starten Sie jetzt Ihren Wohngeldantrag – der nächste Schritt führt Sie direkt zum Antragsprozess.
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