Wohngeld oder Bürgergeld – was ist der Unterschied?
Wohngeld und Bürgergeld sind zwei verschiedene Leistungen mit demselben Ziel: Wohnen bezahlbar machen. Wer Bürgergeld erhält, bekommt kein Wohngeld – wer eigenes, niedriges Einkommen hat, für den ist Wohngeld meist der richtige Weg.
Der direkte Vergleich
| Wohngeld | Bürgergeld | |
|---|---|---|
| Was ist es? | Zuschuss des Staates zur Miete (Mietzuschuss) | Existenzsichernde Grundsicherung für Erwerbsfähige |
| Für wen? | Haushalte mit eigenem, niedrigem Einkommen | Haushalte ohne ausreichendes eigenes Einkommen |
| Einkommen | Zwischen Mindesteinkommen und Einkommensgrenze | Unterhalb des Existenzminimums bzw. der Freibeträge |
| Wohnkosten | Zuschuss zur Miete, begrenzt durch Höchstbetrag | Unterkunft und Heizung werden übernommen |
| Zuständig | Wohngeldstelle der Stadt Essen | Jobcenter |
| Kombinierbar? | Nein – wer Bürgergeld erhält, bekommt kein Wohngeld | Nein – kein Wohngeld bei Bürgergeldbezug |
Welche Leistung passt zu Ihnen?
Faustregel: Haben Sie eigenes Einkommen – etwa aus Arbeit oder Rente –, das nur knapp über der Grundsicherung liegt, ist Wohngeld oft der passende Zuschuss. Liegt Ihr Einkommen darunter, kommt Bürgergeld in Betracht. Welche Leistung im Einzelfall zusteht, prüfen die zuständigen Stellen anhand Ihrer Angaben.
Häufige Fragen zu Wohngeld und Bürgergeld
Kann ich vom Bürgergeld zum Wohngeld wechseln?
Ja – steigt Ihr Einkommen so weit, dass kein Bürgergeld-Anspruch mehr besteht, kann Wohngeld in Betracht kommen. Stellen Sie den Antrag bei der Wohngeldstelle.
Wird Wohngeld auf das Bürgergeld angerechnet?
Wohngeld und Bürgergeld schließen sich gegenseitig aus: Wer eine der beiden Leistungen erhält, bekommt die andere nicht.
Was ist besser: Wohngeld oder Bürgergeld?
Das hängt von Ihrer Situation ab – vor allem vom Einkommen. Wohngeld erhalten Haushalte mit eigenem niedrigem Einkommen; Bürgergeld sichert Haushalte ohne ausreichendes Einkommen.