Wohngeld Bescheid – Bearbeitung, Auszahlung & Widerspruch
Nach der Einreichung prüft die Wohngeldstelle der Stadt Essen Ihren Antrag. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid. Hier erfahren Sie, wie die Bearbeitung abläuft und was Sie beachten sollten.
So läuft die Bearbeitung ab
- Eingangsprüfung: Die Wohngeldstelle prüft, ob der Antrag vollständig ist. Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
- Sachprüfung: Einkommen, Miete und Haushaltsgröße werden anhand Ihrer Nachweise geprüft.
- Bescheid: Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung.
- Auszahlung: Bei Bewilligung wird das Wohngeld monatlich auf Ihr Konto überwiesen.
Der Wohngeldbescheid
Im Bescheid steht, ob und in welcher Höhe Wohngeld bewilligt wurde und für welchen Zeitraum. Bitte prüfen Sie den Bescheid sorgfältig und bewahren Sie ihn auf.
Widerspruch gegen den Bescheid
Sind Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids erklärt, wie und wo das möglich ist.
Änderungen mitteilen – Ihre Pflichten
- Änderungen Ihrer Verhältnisse – z. B. beim Einkommen, bei der Haushaltsgröße oder bei der Miete – müssen Sie der Wohngeldstelle unverzüglich mitteilen.
- Zu viel gezahltes Wohngeld muss zurückgezahlt werden – eine rechtzeitige Meldung schützt Sie davor.
- Auf Verlangen der Wohngeldstelle sind die Angaben durch Nachweise zu belegen.
Bewilligungszeitraum
Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen, wenn Sie weiterhin Wohngeld erhalten möchten.
Auszahlung des Wohngeldes
Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt – nicht rückwirkend für frühere Monate. Die Auszahlung erfolgt monatlich auf Ihr Konto.