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Wohngeld Voraussetzungen in Essen – wer Anspruch hat

Anspruch auf Wohngeld haben Mieterinnen und Mieter in Essen, deren Haushaltseinkommen unter den Einkommensgrenzen des Wohngeldgesetzes liegt – und die keine vorrangigen Leistungen wie Bürgergeld erhalten. Diese Bedingungen gelten für den Mietzuschuss.

Die Voraussetzungen im Überblick

Wohnung in Essen

Sie wohnen in Essen und bewohnen die Wohnung selbst als Hauptwohnsitz.

Mieterin oder Mieter

Sie mieten die Wohnung – der Zuschuss zur Miete heißt Mietzuschuss.

Einkommen innerhalb der Grenzen

Ihr Haushaltseinkommen liegt unter den Einkommensgrenzen – und erreicht zugleich das Mindesteinkommen.

Keine vorrangigen Leistungen

Sie erhalten kein Bürgergeld und keine Grundsicherung – dort sind die Unterkunftskosten bereits abgedeckt.

Antrag bei der Wohngeldstelle

Wohngeld gibt es nur auf Antrag – bei der Wohngeldstelle der Stadt Essen.

Das Mindesteinkommen

Wohngeld setzt ein Mindesteinkommen voraus, das je nach Haushaltsgröße und Mietstufe variiert. Haushalte ohne ausreichendes Einkommen erhalten stattdessen Leistungen der Grundsicherung – dort sind die Wohnkosten ebenfalls abgedeckt.

Alles zu den Voraussetzungen

Häufige Fragen zu den Wohngeld-Voraussetzungen

Wer hat Anspruch auf Wohngeld in Essen?

Mieterinnen und Mieter, deren Haushaltseinkommen unter den Einkommensgrenzen des Wohngeldgesetzes liegt und die keine vorrangigen Leistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung erhalten.

Wer ist vom Wohngeld ausgeschlossen?

Kein Wohngeld erhalten unter anderem Bezieher von Bürgergeld oder Grundsicherung sowie Studierende, die BAföG erhalten oder dem Grunde nach Anspruch darauf haben.

Was ist das Mindesteinkommen?

Das Mindesteinkommen ist die Einkommenshöhe, die ein Haushalt erreichen muss, um Wohngeld zu erhalten. Sie hängt von Haushaltsgröße und Mietstufe ab.

Zählt Kindergeld zum Einkommen?

Ja – Kindergeld wird beim Wohngeld als Einkommen berücksichtigt. Dasselbe gilt für andere regelmäßige Einkünfte wie Rente oder Unterhalt.

Können Studierende Wohngeld bekommen?

Studierende, die BAföG erhalten oder dem Grunde nach Anspruch darauf haben, erhalten in der Regel kein Wohngeld.

Bereit für den Wohngeldantrag?

Starten Sie jetzt Ihren Wohngeldantrag – der nächste Schritt führt Sie direkt zum Antragsprozess.

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